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Erweiterung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr
Verordnung vom 23.02.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, sodass bei Eisenbahn‑, Seilbahn‑ und Umweltverträglichkeitsverfahren umfassende Nachweise zum Arbeitnehmerschutz erbracht werden müssen. Sie legt detaillierte Pflichten für Schutz‑ und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie für Dokumentations- und Betreuungsmaßnahmen fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/23/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, sodass bei Eisenbahn‑, Seilbahn‑ und Umweltverträglichkeitsverfahren umfassende Nachweise zum Arbeitnehmerschutz erbracht werden müssen. Sie legt detaillierte Pflichten für Schutz‑ und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie für Dokumentations- und Betreuungsmaßnahmen fest.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich der AVO Verkehr wird auf Genehmigungsverfahren nach dem Eisenbahn‑, Seilbahn‑ und Umweltverträglichkeitsrecht ausgeweitet.
  • Für die genannten Verfahren müssen künftig Nachweise über die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes erbracht werden, etwa die Bestellung geeigneter Personen und die Erstellung von Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumenten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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