Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, sodass bei Eisenbahn‑, Seilbahn‑ und Umweltverträglichkeitsverfahren umfassende Nachweise zum Arbeitnehmerschutz erbracht werden müssen. Sie legt detaillierte Pflichten für Schutz‑ und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie für Dokumentations- und Betreuungsmaßnahmen fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/23/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, sodass bei Eisenbahn‑, Seilbahn‑ und Umweltverträglichkeitsverfahren umfassende Nachweise zum Arbeitnehmerschutz erbracht werden müssen. Sie legt detaillierte Pflichten für Schutz‑ und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie für Dokumentations- und Betreuungsmaßnahmen fest.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich der AVO Verkehr wird auf Genehmigungsverfahren nach dem Eisenbahn‑, Seilbahn‑ und Umweltverträglichkeitsrecht ausgeweitet.
- Für die genannten Verfahren müssen künftig Nachweise über die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes erbracht werden, etwa die Bestellung geeigneter Personen und die Erstellung von Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumenten.
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