Zusammenfassung
Die Verordnung VWaSeilb 2009 regelt das Wiederaufstellen von Seilbahnen, die vor dem 3. Mai 2004 in Betrieb waren, und legt umfangreiche Sicherheits‑ und Dokumentationspflichten fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/26/2009XXIV
Umwelt
Verkehr
Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung VWaSeilb 2009 regelt das Wiederaufstellen von Seilbahnen, die vor dem 3. Mai 2004 in Betrieb waren, und legt umfangreiche Sicherheits‑ und Dokumentationspflichten fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Seilbahnen, die bereits vor dem 3. Mai 2004 in Betrieb waren oder im EU-Ausland betrieben wurden und an einem neuen Standort wiederaufgestellt werden.
- Wiederaufstellen umfasst Demontage, Transport und Montage, wobei überwiegend vorhandene Bauteile weiterverwendet werden dürfen; jedoch dürfen nicht mehrere Seilbahnen zu einer neuen kombiniert werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.