Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/26/2009XXIV
Umwelt
Verkehr
Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung VWaSeilb 2009 regelt das Wiederaufstellen von Seilbahnen, die vor dem 3. Mai 2004 in Betrieb waren, und legt umfangreiche Sicherheits‑ und Dokumentationspflichten fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Seilbahnen, die bereits vor dem 3. Mai 2004 in Betrieb waren oder im EU-Ausland betrieben wurden und an einem neuen Standort wiederaufgestellt werden.
- Wiederaufstellen umfasst Demontage, Transport und Montage, wobei überwiegend vorhandene Bauteile weiterverwendet werden dürfen; jedoch dürfen nicht mehrere Seilbahnen zu einer neuen kombiniert werden.
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