<!--[-->Verordnung zum Wiederaufstellen von Seilbahnen (VWaSeilb 2009)<!--]-->
Verordnung zum Wiederaufstellen von Seilbahnen (VWaSeilb 2009) Verordnung vom 2/26/2009
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/26/2009XXIV
Umwelt
Verkehr
Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung VWaSeilb 2009 regelt das Wiederaufstellen von Seilbahnen, die vor dem 3. Mai 2004 in Betrieb waren, und legt umfangreiche Sicherheits‑ und Dokumentationspflichten fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Seilbahnen, die bereits vor dem 3. Mai 2004 in Betrieb waren oder im EU-Ausland betrieben wurden und an einem neuen Standort wiederaufgestellt werden.
  • Wiederaufstellen umfasst Demontage, Transport und Montage, wobei überwiegend vorhandene Bauteile weiterverwendet werden dürfen; jedoch dürfen nicht mehrere Seilbahnen zu einer neuen kombiniert werden.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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