Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Nachtrag zum Arzneibuch fest und setzt die amtliche Ausgabe 2009 des Österreichischen Arzneibuchs mit Wirkung zum 1. März 2009 in Kraft. Gleichzeitig werden die zuvor geltenden Monographien, die durch die neue Ausgabe ersetzt werden, außer Kraft gesetzt.Bundesministerium für Gesundheit2/27/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Nachtrag zum Arzneibuch fest und setzt die amtliche Ausgabe 2009 des Österreichischen Arzneibuchs mit Wirkung zum 1. März 2009 in Kraft. Gleichzeitig werden die zuvor geltenden Monographien, die durch die neue Ausgabe ersetzt werden, außer Kraft gesetzt.Schwerpunkte
- Die amtliche Ausgabe 2009 des Österreichischen Arzneibuchs tritt am 1. März 2009 in Kraft.
- Alle Monographien und Texte, die durch die neue Ausgabe ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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