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Verbot von Räuchermischungen mit JWH‑018
Verordnung vom 07.01.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen nach Österreich von Räuchermischungen mit dem synthetischen Cannabinoid JWH‑018, außer sie sind bereits nach Arzneimittel‑ oder Apothekenrecht zugelassen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/7/2009XXIV
Gesundheit
Arzneimittelgesetz
Gesetzgebungsverfahren

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen nach Österreich von Räuchermischungen mit dem synthetischen Cannabinoid JWH‑018, außer sie sind bereits nach Arzneimittel‑ oder Apothekenrecht zugelassen.

Schwerpunkte

  • Das Inverkehrbringen, der Import und das Verbringen nach Österreich von Räuchermischungen, die JWH‑018 enthalten, ist grundsätzlich verboten.
  • Das Verbot gilt nicht für Produkte, die nach den arzneimittel‑ oder apothekenrechtlichen Vorschriften bereits zugelassen sind.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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