Änderung der Passgesetz‑Durchführungsverordnung – Einführung von Papillarlinien‑Erfassung
Verordnung vom 20.03.2009Zusammenfassung
Die Verordnung 79/2009 ergänzt die Passgesetz‑Durchführungsverordnung um neue Regeln zur Erfassung von Fingerabdrücken bei Passanträgen, verbietet Künstlernamen im Pass und legt den Inkrafttretenszeitpunkt auf den 30. März 2009 fest.Bundesministerium für Inneres3/20/2009XXIV
Ausweis
Zusammenfassung
Die Verordnung 79/2009 ergänzt die Passgesetz‑Durchführungsverordnung um neue Regeln zur Erfassung von Fingerabdrücken bei Passanträgen, verbietet Künstlernamen im Pass und legt den Inkrafttretenszeitpunkt auf den 30. März 2009 fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph § 4a wird eingeführt, der die Erfassung von Papillarlinien (Fingerabdrücken) bei allen Passanträgen regelt.
- Die Regelungen legen fest, welche Finger zu erfassen sind, welche Ausweichfinger verwendet werden dürfen und unter welchen Bedingungen eine Ausnahme von der Erfassung möglich ist.
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