Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 regelt die verpflichtende Grundausbildung aller Bediensteten im Bundesministerium für Gesundheit, legt Ziele, Aufbau, Prüfungen und Verantwortlichkeiten fest.Bundesministerium für Gesundheit3/23/2009XXIV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 regelt die verpflichtende Grundausbildung aller Bediensteten im Bundesministerium für Gesundheit, legt Ziele, Aufbau, Prüfungen und Verantwortlichkeiten fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass alle Bediensteten im Gesundheitsministerium, die nach VBG oder BDG zur Grundausbildung verpflichtet sind, diese Ausbildung absolvieren müssen.
- Die Ziele der Grundausbildung sind die Vermittlung von fachlichen Kenntnissen, das Kennenlernen des Ressortbereichs und ein Überblick über staatliche Institutionen sowie die EU.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.