Zusammenfassung
Die Verordnung 81/2009 ergänzt die Zeugnisformularverordnung, indem sie vorschreibt, dass Jahres‑ und Abschlusszeugnisse den geltenden Lehrplan bzw. die Stundentafel angeben müssen, und legt neue Angaben für Berufsschulen fest.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur3/25/2009XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 81/2009 ergänzt die Zeugnisformularverordnung, indem sie vorschreibt, dass Jahres‑ und Abschlusszeugnisse den geltenden Lehrplan bzw. die Stundentafel angeben müssen, und legt neue Angaben für Berufsschulen fest.Schwerpunkte
- In das Jahres‑ und Abschlusszeugnis muss ein Hinweis auf die vom Bundesland bzw. von der Schulbehörde festgelegte Stundentafel oder den aktuellen Lehrplan aufgenommen werden.
- Die Zeugnisse aller allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie pädagogischen Bildungsanstalten müssen den Regellehrplan samt Bundesgesetzblatt‑Nummer und ggf. schulautonomen Schwerpunktsetzungen angeben.
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