Einführung technischer Möglichkeiten für Grundbucheintragungen ab 1. November 2009
Verordnung vom 25.03.2009Zusammenfassung
Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr wird geändert, sodass seit dem 1. November 2009 technische Mittel für Eingaben in Grundbuchverfahren zur Verfügung stehen.Bundesministerium für Justiz3/25/2009XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr wird geändert, sodass seit dem 1. November 2009 technische Mittel für Eingaben in Grundbuchverfahren zur Verfügung stehen.Schwerpunkte
- Ab dem 1. November 2009 stehen die technischen Mittel für digitale Eingaben in Grundbuchverfahren zur Verfügung.
- Die Änderung dient der fortschreitenden Digitalisierung des Justizwesens.
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