SchiCKomm‑Sitzungsgeldverordnung 2009 – Festlegung von Sitzungsgeldern für die Schienen‑Control Kommission
Verordnung vom 27.03.2009Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das Sitzungsgeld für Mitglieder der Schienen‑Control Kommission: 68 € pro Stunde für den Vorsitzenden, 64 € für den Stellvertreter und 60 € für die übrigen Mitglieder, mit halbem Satz für angefangene Stunden. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich, und die alte Verordnung von 2000 wird aufgehoben.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/27/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das Sitzungsgeld für Mitglieder der Schienen‑Control Kommission: 68 € pro Stunde für den Vorsitzenden, 64 € für den Stellvertreter und 60 € für die übrigen Mitglieder, mit halbem Satz für angefangene Stunden. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich, und die alte Verordnung von 2000 wird aufgehoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt das Sitzungsgeld pro Stunde fest: 68 € für den Vorsitzenden, 64 € für den Stellvertreter und 60 € für die übrigen Mitglieder; für eine angefangene Stunde wird die Hälfte des jeweiligen Satzes gezahlt.
- Die Schienen‑Control GmbH zahlt die Sitzungsgelder an die Mitglieder vierteljährlich aus.
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