Zusammenfassung
Die 2. Änderung der INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung erweitert den Anwendungsbereich, führt einen Sammelantrag für mehrere Flächenarten ein und legt neue Fristen sowie Mindestgrößen für förderfähige Flächen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/27/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 2. Änderung der INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung erweitert den Anwendungsbereich, führt einen Sammelantrag für mehrere Flächenarten ein und legt neue Fristen sowie Mindestgrößen für förderfähige Flächen fest.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird erweitert und umfasst nun auch „sonstige horizontale Regeln“, um weitere EU‑Vorgaben abzudecken.
- Die Landesregierung kann im Rahmen der Kontrollen für Grundanforderungen beauftragt werden, die Behörde nach § 33 Abs. 1 Tierschutzgesetz zu unterstützen.
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