Änderung der Firmenbuchdatenbankverordnung – neue Suchgebühren & Ermäßigung für öffentliche Anfragen Verordnung vom 3/27/2009
Bundesministerium für Justiz3/27/2009XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ergänzt die Firmenbuchdatenbankverordnung um neue Gebührenziffern für verschiedene Sucharten und reduziert die Gebühren für Anfragen öffentlicher Stellen auf die Hälfte. Das Inkrafttreten ist auf den 1. April 2009 datiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt neue Gebührenziffern (10a, 10b, 11a‑c) ein, die unterschiedliche Sucharten im Firmenbuch – wie Veränderungen von Rechtsträgern, Urkundensuchen und Jahresabschluss‑Suche – mit festgelegten Beträgen bepreisen.
- Für Anfragen von Bund, öffentlichen Fonds, Bundes‑ und Landesbetrieben, Gemeinden, Sozialhilfeverbänden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird die zu zahlende Gebühr auf die Hälfte des regulären Satzes reduziert.
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