<!--[-->Änderung der wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der Traun (2009)<!--]-->
Änderung der wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der Traun (2009)
Verordnung vom 30.03.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 aktualisiert die wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Traun und legt fest, welche Flussabschnitte für die Wasserkraftnutzung gelten und welche ausgenommen sind.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/30/2009XXIV
Umwelt
Energie
Wasserbewirtschaftung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 aktualisiert die wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Traun und legt fest, welche Flussabschnitte für die Wasserkraftnutzung gelten und welche ausgenommen sind.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert das Wasserdarbieten der Traun von ihrem Austritt aus dem Traunsee bis Flusskilometer 8,5 (oberhalb des Kleinmünchner Wehres).
  • Die Abschnitte 38,5‑44,0 km (Saag) und 51,0‑53,5 km (Stadl‑Paura) sind vom Wasserdarbieten ausgenommen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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