Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (Verordnung 94/2009) Verordnung vom 3/30/2009
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/30/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt die Plätze auf die Bundesländer und regelt, dass Bewilligungen maximal sechs bzw. neun Monate gelten dürfen. Sie endet am 30. November 2009.Schwerpunkte
- Ein Gesamtkontingent von 5 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
- Während des Geltungszeitraums können Beschäftigungsbewilligungen bis zu einer Gesamtdauer von sechs Monaten erteilt werden.
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