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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (April 2009) Verordnung vom 3/31/2009
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/31/2009XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für April 2009 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz 1956 und legt damit die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Hundertsätze fest.
  • Für jede im Ausland stationierte Dienststelle wird ein individueller Hundertsatz (in Prozent) festgelegt, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
Dokumente (PDFs)
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