Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung (L‑AVO) – Ausnahmen von Lenk‑ und Ruhezeiten
Verordnung vom 08.01.2010Zusammenfassung
Die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung legt fest, für welche Fahrzeugtypen die EU‑Lenk‑ und Ruhezeitvorschriften sowie das österreichische Arbeitszeitgesetz nicht gelten. Sie gilt nur im innerstaatlichen Straßenverkehr und trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/8/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung legt fest, für welche Fahrzeugtypen die EU‑Lenk‑ und Ruhezeitvorschriften sowie das österreichische Arbeitszeitgesetz nicht gelten. Sie gilt nur im innerstaatlichen Straßenverkehr und trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt nur für innerstaatliche Straßenverkehre und nicht für Fahrten, bei denen das Fahrzeug für andere Zwecke eingesetzt wird.
- Bestimmte Fahrzeuge – u. a. landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrschulfahrzeuge, Spezialfahrzeuge für Zirkus‑ oder Schaustellergewerbe und Projektfahrzeuge für Lehrzwecke – sind vollständig von den EU‑Verordnungen 3821/85 und 561/2006 ausgenommen.
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