Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/29/2010XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die 101. Verordnung von 2010 legt für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t zeitlich begrenzte Fahrverbote auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen fest. Es gibt zahlreiche Ausnahmen für lebensnotwendige Güter, Notdienste und militärische Transporte.Schwerpunkte
- Verbot für LKWs über 7,5 t auf A12 und A13 am 3. April (10‑15 Uhr), 2. Juni (9‑24 Uhr) und 24. Dezember (10‑22 Uhr), wenn das Ziel Italien oder ein über Italien erreichbares Land ist.
- Verbot an allen Samstagen vom 3. Juli bis 28. August 2010 von 9‑15 Uhr auf A12 und A13, wenn das Ziel Italien ist; zusätzlich am 2. April von 0‑22 Uhr für Ziele in Deutschland.
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