Verordnung zur tierischen Überwachung von Erregern und Antibiotika‑Resistenz 2010
Verordnung vom 30.03.2010Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet zur jährlichen Überwachung von ausgewählten Erregern und deren Antibiotika‑Resistenz bei Rindern, Schafen, Schweinen und Hühnern. Die Proben werden von amtlichen Tierärzten genommen, im Labor nach EU‑Standards analysiert und die Kosten trägt der Bund.Bundesministerium für Gesundheit3/30/2010XXIV
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet zur jährlichen Überwachung von ausgewählten Erregern und deren Antibiotika‑Resistenz bei Rindern, Schafen, Schweinen und Hühnern. Die Proben werden von amtlichen Tierärzten genommen, im Labor nach EU‑Standards analysiert und die Kosten trägt der Bund.Schwerpunkte
- Jährliche Untersuchungen von Rindern, Schafen, Schweinen und Hühnern auf ausgewählte Erreger und deren Antibiotika‑Resistenz sind verpflichtend.
- Die Probennahme wird von Amtstierärzten oder delegierten amtlichen Tierärzten durchgeführt; Landeshauptmann kann bei Bedarf weitere Veterinärbehörden einbinden.
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