Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (April 2010) Verordnung vom 4/1/2010
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4/1/2010XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2010 den Hundertsatz fest, mit dem die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird. Für zahlreiche Dienstorte werden individuelle Prozentsätze angegeben.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich rechtlich auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956.
- Sie legt für den Monat April 2010 den Hundertsatz fest, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.
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