Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/8/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 aktualisiert die Saatgutverordnung 2006, indem sie alte EU‑Richtlinien durch die Richtlinie 2009/74/EG ersetzt und eine neue Ziffer 15 für den Schutz traditioneller Landsorten einführt. Zusätzlich wird die Anlagenliste um zahlreiche Getreide‑, Futter‑ und Ölsaatarten erweitert.Schwerpunkte
- Ersetzt die Verweise auf die alten EU‑Richtlinien (2007/72/EG, 2006/55/EG, 2006/124/EG, 2004/117/EG, 2007/48/EG, 2006/127/EG) durch die aktuelle Richtlinie 2009/74/EG in § 1 Abs. 2 Z 1‑9.
- Fügt Ziffer 15 ein, die die Ausnahmeregelungen der Richtlinie 2009/145/EG für die Zulassung von traditionellen und genetisch bedrohten Landsorten sowie von Sorten, die nur unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, berücksichtigt.
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