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Änderung der Verordnung über die Zulassung von Arzneispezialitäten 2003
Verordnung vom 13.04.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Zulassungsverordnung für Humanarzneimittel, indem sie verlangt, dass Anträge sämtliche Daten aus Anhang I der EU‑Richtlinie 2001/83/EG (Stand 2009) enthalten und fünf EU‑Richtlinien in nationales Recht überführt.
Bundesministerium für Gesundheit4/13/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Zulassungsverordnung für Humanarzneimittel, indem sie verlangt, dass Anträge sämtliche Daten aus Anhang I der EU‑Richtlinie 2001/83/EG (Stand 2009) enthalten und fünf EU‑Richtlinien in nationales Recht überführt.

Schwerpunkte

  • Der Zulassungsantrag muss alle Daten und Angaben enthalten, die in Anhang I der EU‑Richtlinie 2001/83/EG (in ihrer Fassung von 2009/120/EG) gefordert werden.
  • Durch die Verordnung werden fünf EU‑Richtlinien (2001/82/EG, 2001/83/EG, 2003/63/EG, 2009/9/EG und 2009/120/EG) in das österreichische Arzneimittelrecht umgesetzt.
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