<!--[-->Änderung der Verordnung über die Zulassung von Arzneispezialitäten 2003<!--]-->
Änderung der Verordnung über die Zulassung von Arzneispezialitäten 2003 Verordnung vom 4/13/2010
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit4/13/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Zulassungsverordnung für Humanarzneimittel, indem sie verlangt, dass Anträge sämtliche Daten aus Anhang I der EU‑Richtlinie 2001/83/EG (Stand 2009) enthalten und fünf EU‑Richtlinien in nationales Recht überführt.

Schwerpunkte

  • Der Zulassungsantrag muss alle Daten und Angaben enthalten, die in Anhang I der EU‑Richtlinie 2001/83/EG (in ihrer Fassung von 2009/120/EG) gefordert werden.
  • Durch die Verordnung werden fünf EU‑Richtlinien (2001/82/EG, 2001/83/EG, 2003/63/EG, 2009/9/EG und 2009/120/EG) in das österreichische Arzneimittelrecht umgesetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.