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Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010
Verordnung vom 13.04.2010

Zusammenfassung

Die Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, vierteljährlich umfassende Statistiken zu Arbeit und Wohnen zu erheben, zu veröffentlichen und dafür jährlich 1,425 Mio. € vom Staat zu erhalten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/13/2010XXIV
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, vierteljährlich umfassende Statistiken zu Arbeit und Wohnen zu erheben, zu veröffentlichen und dafür jährlich 1,425 Mio. € vom Staat zu erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss vierteljährlich Erwerbs‑ und Wohnungsstatistiken erheben und veröffentlichen.
  • Die Erhebung erfolgt über verschiedene Verwaltungsdatenquellen (Sozialversicherung, AMS, Krankenkasse usw.) und nutzt verschlüsselte Personenkennzeichen (bPK).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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