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Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010 Verordnung vom 4/13/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/13/2010XXIV
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, vierteljährlich umfassende Statistiken zu Arbeit und Wohnen zu erheben, zu veröffentlichen und dafür jährlich 1,425 Mio. € vom Staat zu erhalten.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss vierteljährlich Erwerbs‑ und Wohnungsstatistiken erheben und veröffentlichen.
  • Die Erhebung erfolgt über verschiedene Verwaltungsdatenquellen (Sozialversicherung, AMS, Krankenkasse usw.) und nutzt verschlüsselte Personenkennzeichen (bPK).
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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