Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/13/2010XXIV
Umwelt
Finanzwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Förderungen für Rodung, Absatz, Umstellung und Investitionen im österreichischen Weinbau fest und definiert die zuständigen Behörden sowie Antrags- und Meldeverfahren.Schwerpunkte
- Die Rodungsprämie kann von Auspflanzberechtigten beantragt werden; der Antrag muss ein Formblatt enthalten und bei der zuständigen Katasterstelle eingereicht werden.
- Für die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten können Winzer Programme einreichen, die Maßnahmen wie Medienkampagnen oder Messebeteiligungen enthalten; die Förderfähigkeit ist im Anhang I aufgelistet.
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