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Förderungen und Marktordnungsmaßnahmen im österreichischen Weinbau (2010) Verordnung vom 4/13/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/13/2010XXIV
Umwelt
Finanzwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Förderungen für Rodung, Absatz, Umstellung und Investitionen im österreichischen Weinbau fest und definiert die zuständigen Behörden sowie Antrags- und Meldeverfahren.

Schwerpunkte

  • Die Rodungsprämie kann von Auspflanzberechtigten beantragt werden; der Antrag muss ein Formblatt enthalten und bei der zuständigen Katasterstelle eingereicht werden.
  • Für die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten können Winzer Programme einreichen, die Maßnahmen wie Medienkampagnen oder Messebeteiligungen enthalten; die Förderfähigkeit ist im Anhang I aufgelistet.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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