Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – Einführung von Fertigstellungsanzeige und Nachkontrolle
Verordnung vom 11.01.2010Zusammenfassung
Die 12. Verordnung vom 11. Jänner 2010 ändert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr: Sie ersetzt im Inhaltsverzeichnis den Begriff „Abnahmeprüfung“, aktualisiert die Bezugnahme auf das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und führt neue Pflichten ein, die den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes bei Fertigstellungsanzeigen und Nachkontrollen verlangen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/11/2010XXIV
Umwelt
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die 12. Verordnung vom 11. Jänner 2010 ändert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr: Sie ersetzt im Inhaltsverzeichnis den Begriff „Abnahmeprüfung“, aktualisiert die Bezugnahme auf das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und führt neue Pflichten ein, die den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes bei Fertigstellungsanzeigen und Nachkontrollen verlangen.Schwerpunkte
- Im Inhaltsverzeichnis wird das Wort „Abnahmeprüfung“ durch die Wortfolge „Fertigstellungsanzeige, Nachkontrolle“ ersetzt, um die neuen Verfahren zu benennen.
- In § 9 Abs. 1 wird das Wort „Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes“ durch die aktuelle Bezeichnung „Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000“ ersetzt, um die aktuelle Rechtsgrundlage zu berücksichtigen.
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