Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – Einführung von Fertigstellungsanzeige und Nachkontrolle Verordnung vom 1/11/2010
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/11/2010XXIV
Umwelt
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die 12. Verordnung vom 11. Jänner 2010 ändert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr: Sie ersetzt im Inhaltsverzeichnis den Begriff „Abnahmeprüfung“, aktualisiert die Bezugnahme auf das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und führt neue Pflichten ein, die den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes bei Fertigstellungsanzeigen und Nachkontrollen verlangen.Schwerpunkte
- Im Inhaltsverzeichnis wird das Wort „Abnahmeprüfung“ durch die Wortfolge „Fertigstellungsanzeige, Nachkontrolle“ ersetzt, um die neuen Verfahren zu benennen.
- In § 9 Abs. 1 wird das Wort „Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes“ durch die aktuelle Bezeichnung „Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000“ ersetzt, um die aktuelle Rechtsgrundlage zu berücksichtigen.
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