Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt zwei Kollektivverträge im grafischen Gewerbe zur Satzung, sodass sie in ganz Österreich verbindlich gelten. Sie gilt für alle Unternehmen der grafischen Produktion (außer Schreib‑ und Übersetzungsbüros) und tritt am 1. April 2010 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/21/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt zwei Kollektivverträge im grafischen Gewerbe zur Satzung, sodass sie in ganz Österreich verbindlich gelten. Sie gilt für alle Unternehmen der grafischen Produktion (außer Schreib‑ und Übersetzungsbüros) und tritt am 1. April 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt kann Kollektivverträge durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb ihres ursprünglichen räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereichs rechtsverbindlich machen.
- Geltungsbereich: alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung) – außer Schreib‑ und Übersetzungsbüros – im gesamten Staatsgebiet.
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