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Aktualisierung der Kundmachung zu Suchtberatungs‑ und Behandlungseinrichtungen Verordnung vom 4/22/2010
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Bundesministerium für Gesundheit4/22/2010XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Gesundheit aktualisiert die Kundmachung über Einrichtungen mit Betreuungsangeboten für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch und ergänzt neue ambulante sowie stationäre Angebote im Burgenland und in Wien.

Schwerpunkte

  • Die Kundmachung wird auf Basis von § 15 Abs. 1 SMG geändert.
  • Neue ambulante Einrichtungen im Burgenland (Eisenstadt, Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl/See, Oberwart, Oberpullendorf) werden in die Liste aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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