Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/26/2010XXIV
Umwelt
Statistik
Landwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erhebung einer Statistik über landwirtschaftliche Betriebe für das Jahr 2010, legt fest, welche Betriebe Daten liefern müssen, definiert Stichtage und Fristen und sieht Kostenabfindungen für Gemeinden vor.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Bundesstatistikgesetz und legt damit die rechtliche Grundlage für die Erhebung fest.
- Alle land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe, die die festgelegten Schwellenwerte erreichen, müssen Daten an die Bundesanstalt Statistik Österreich übermitteln.
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