<!--[-->Verbot von gentechnisch veränderten Kartoffeln (Linie EH92‑527‑1) für den Anbau in Österreich<!--]-->
Verbot von gentechnisch veränderten Kartoffeln (Linie EH92‑527‑1) für den Anbau in Österreich Verordnung vom 4/27/2010
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Bundesministerium für Gesundheit4/27/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Gentechnik
Gesetzgebungsverfahren
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 verbietet das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 zum Anbau in Österreich. Das Verbot gilt ab dem 1. Dezember 2012.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gentechnikgesetz, um die rechtliche Grundlage für das Verbot zu schaffen.
  • Das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 ist verboten.
Dokumente (PDFs)
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