Verbot von gentechnisch veränderten Kartoffeln (Linie EH92‑527‑1) für den Anbau in Österreich
Verordnung vom 27.04.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 verbietet das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 zum Anbau in Österreich. Das Verbot gilt ab dem 1. Dezember 2012.Bundesministerium für Gesundheit4/27/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Gentechnik
Gesetzgebungsverfahren
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 verbietet das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 zum Anbau in Österreich. Das Verbot gilt ab dem 1. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Gentechnikgesetz, um die rechtliche Grundlage für das Verbot zu schaffen.
- Das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 ist verboten.
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