Verbot von gentechnisch veränderten Kartoffeln (Linie EH92‑527‑1) für den Anbau in Österreich Verordnung vom 4/27/2010
Bundesministerium für Gesundheit4/27/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Gentechnik
Gesetzgebungsverfahren
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 verbietet das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 zum Anbau in Österreich. Das Verbot gilt ab dem 1. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Gentechnikgesetz, um die rechtliche Grundlage für das Verbot zu schaffen.
- Das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 ist verboten.
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