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Übertragung der Strafregister‑Wartung an das Bundesrechenzentrum
Verordnung vom 28.04.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 überträgt die Wartung und Weiterentwicklung des Strafregisters an die Bundesrechenzentrum GmbH. Die neue Zuständigkeit umfasst technische Anpassungen nach nationalen und EU‑Vorgaben und basiert auf § 2 Abs. 6 des BRZ‑Gesetzes.
Bundesministerium für Inneres4/28/2010XXIV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 überträgt die Wartung und Weiterentwicklung des Strafregisters an die Bundesrechenzentrum GmbH. Die neue Zuständigkeit umfasst technische Anpassungen nach nationalen und EU‑Vorgaben und basiert auf § 2 Abs. 6 des BRZ‑Gesetzes.

Schwerpunkte

  • Die Bundesrechenzentrum GmbH übernimmt die komplette technische Wartung und Weiterentwicklung des Strafregisters.
  • Dabei sollen alle notwendigen Änderungen umgesetzt werden, die sich aus nationalen und internationalen Vorgaben ergeben.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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