Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/29/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein umfassendes Kontrollsystem für Qualitäts‑, Land‑ und nicht geschützte Weine fest und regelt das Verfahren zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen sowie die dafür erforderlichen Analysen.Schwerpunkte
- Die jährliche Kontrolle von Qualitätsweinen erfolgt durch Stichproben und systematische Prüfungen, wobei sowohl organoleptische als auch analytische Methoden eingesetzt werden.
- Landweine unterliegen ebenfalls einer jährlichen Kontrolle, die entweder analytisch oder organoleptisch‑analytisch durchgeführt wird.
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