Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/29/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 2010 erlassene Verordnung regelt eine finanzielle Marktstützungsmaßnahme für Milcherzeuger. Der zur Verfügung stehende Betrag wird nach dem Anteil jedes Betriebs (Milchquote) verteilt, wobei jeder mindestens 50 EUR erhalten muss.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt die EU‑Vorgaben (Art. 186 der Verordnung Nr. 1234/2007 und Art. 2 der Verordnung Nr. 1233/2009) in nationales Recht um.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung und Überwachung der Maßnahme verantwortlich.
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