Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und Ermächtigung an Rektorate zur Festlegung eines qualitativen Aufnahmeverfahrens
Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und Ermächtigung an Rektorate zur Festlegung eines qualitativen AufnahmeverfahrensVerordnung vom 5/4/2010
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/4/2010XXIV