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Festsetzung von Studienplätzen in Kommunikations‑Bachelorstudien und Ermächtigung der Rektorate
Verordnung vom 04.05.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Studienjahr 2010/2011 feste Obergrenzen an Studienplätzen für drei Kommunikations‑Bachelorstudiengänge in Wien, Salzburg und Klagenfurt fest und ermächtigt die Rektorate, ein qualitatives Aufnahmeverfahren zu bestimmen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/4/2010XXIV
Bildung
Universitätsrecht
Studienplatzvergabe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Studienjahr 2010/2011 feste Obergrenzen an Studienplätzen für drei Kommunikations‑Bachelorstudiengänge in Wien, Salzburg und Klagenfurt fest und ermächtigt die Rektorate, ein qualitatives Aufnahmeverfahren zu bestimmen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 124b Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002.
  • Für das Bachelorstudium „Publizistik und Kommunikationswissenschaft“ an der Universität Wien werden jährlich 1 123 Studienplätze festgelegt.
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