Bundesministerium für Gesundheit5/4/2010XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die Mindestpreisregelungsverordnung für Tabakerzeugnisse auf und beendet damit die gesetzlich festgelegte Preisuntergrenze. Sie basiert auf § 2 Abs. 4 des Tabakgesetzes und wurde im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen.Schwerpunkte
- Die Aufhebung beruht auf § 2 Abs. 4 des Tabakgesetzes, das die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme liefert.
- Die bisherige Verordnung zur Festsetzung eines Mindestkleinverkaufspreises für Tabakerzeugnisse wird vollständig aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
