Verordnung zur vorübergehenden Nutzung nicht‑zugelassener Tierimpfstoffe (2010)
Verordnung vom 21.05.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 erlaubt bis zum 1. Juni 2011 den Einsatz von fünf in Österreich nicht zugelassenen Tierimpfstoffen, regelt deren Import und meldepflichtige Anwendung und trat am 1. Juni 2010 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit5/21/2010XXIV
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 erlaubt bis zum 1. Juni 2011 den Einsatz von fünf in Österreich nicht zugelassenen Tierimpfstoffen, regelt deren Import und meldepflichtige Anwendung und trat am 1. Juni 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Temporäre Erlaubnis für fünf ausländische Tierimpfstoffe, die bis zum 01.06.2011 eingesetzt werden dürfen.
- Der Import der Impfstoffe muss nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz erfolgen; Impfungen mit den ersten vier Impfstoffen sind vom Tierarzt zu melden.
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