<!--[-->Änderung der Tiermaterialien‑Verordnung – neue Regeln für Küchenabfälle in Gastronomiebetrieben<!--]-->
Änderung der Tiermaterialien‑Verordnung – neue Regeln für Küchenabfälle in Gastronomiebetrieben
Verordnung vom 21.05.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Tiermaterialien‑Verordnung um neue Pflichten für Gastronomiebetriebe, definiert Ausnahmen für kleine Betriebe, regelt die gemeinsame Sammlung von Abfällen und legt Hygienemaßnahmen für Sammelbehälter fest.
Bundesministerium für Gesundheit5/21/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Abfallwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Tiermaterialien‑Verordnung um neue Pflichten für Gastronomiebetriebe, definiert Ausnahmen für kleine Betriebe, regelt die gemeinsame Sammlung von Abfällen und legt Hygienemaßnahmen für Sammelbehälter fest.

Schwerpunkte

  • Gastronomiebetriebe – also Restaurants, Kantinen und andere Einrichtungen mit Küchen‑ und Speiseabfällen – werden als eigene Gruppe definiert.
  • Betriebe, die Küchen‑ und Speiseabfälle der Kategorie 3 abliefern, müssen Sammelbehälter kennzeichnen, Aufzeichnungen nach § 6 führen und bei kleinen Mengen (max. 80 l/Woche) ein kommunales Bio‑Abfallsystem nutzen dürfen, wenn die Kommune zustimmt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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