Änderung der UBVO 1998: neue Bachelor‑Bezeichnung, Zusatzprüfung in Industrial Design und Erweiterung der Veterinärmedizin
Verordnung vom 21.05.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 21. Mai 2010 ändert die Universitätsberechtigungsverordnung: Sie ersetzt den Begriff „Bakkalaureatsprüfung“ durch „Bachelorprüfung“, führt für Industrial Design eine Zusatzprüfung in Darstellender Geometrie ein, passt Formulierungen in Studienrichtungs‑Tabellen an und erweitert die Veterinärmedizin um neue Fachbereiche.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/21/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 21. Mai 2010 ändert die Universitätsberechtigungsverordnung: Sie ersetzt den Begriff „Bakkalaureatsprüfung“ durch „Bachelorprüfung“, führt für Industrial Design eine Zusatzprüfung in Darstellender Geometrie ein, passt Formulierungen in Studienrichtungs‑Tabellen an und erweitert die Veterinärmedizin um neue Fachbereiche.Schwerpunkte
- Der Begriff „Bakkalaureatsprüfung“ wird in den genannten Absätzen durch „Bachelorprüfung“ ersetzt, um die Terminologie an das Bachelor‑System anzupassen.
- Ein neuer Paragraph § 3a wird eingefügt: In der Studienrichtung Industrial Design muss vor der Teilprüfung aus Angewandter Geometrie eine Zusatzprüfung in Darstellender Geometrie abgelegt werden, sofern nicht mindestens vier Wochenstunden Darstellende Geometrie an einer höheren Schule besucht wurden.
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