<!--[-->Änderung der Lärmzulässigkeit für Zivilluftfahrzeuge (2010)<!--]-->
Änderung der Lärmzulässigkeit für Zivilluftfahrzeuge (2010)
Verordnung vom 21.05.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Lärmzulässigkeitsregeln für Zivilluftfahrzeuge, führt neue Nachweis‑ und Messpflichten ein und senkt die zulässigen Geräuschpegel für leichte Fluggeräte.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/21/2010XXIV
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Lärmzulässigkeitsregeln für Zivilluftfahrzeuge, führt neue Nachweis‑ und Messpflichten ein und senkt die zulässigen Geräuschpegel für leichte Fluggeräte.

Schwerpunkte

  • Für Neuregistrierungen und neue Bewilligungen muss der Halter nachweisen, dass das Luftfahrzeug keine übermäßige Lärmemission erzeugt.
  • Alle Verweise auf die ZLLV 2005 werden durch ZLLV 2010 ersetzt, um die aktuelle Rechtslage widerzuspiegeln.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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