Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/21/2010XXIV
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Lärmzulässigkeitsregeln für Zivilluftfahrzeuge, führt neue Nachweis‑ und Messpflichten ein und senkt die zulässigen Geräuschpegel für leichte Fluggeräte.Schwerpunkte
- Für Neuregistrierungen und neue Bewilligungen muss der Halter nachweisen, dass das Luftfahrzeug keine übermäßige Lärmemission erzeugt.
- Alle Verweise auf die ZLLV 2005 werden durch ZLLV 2010 ersetzt, um die aktuelle Rechtslage widerzuspiegeln.
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