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Änderung der Lärmzulässigkeit für Zivilluftfahrzeuge (2010) Verordnung vom 5/21/2010
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/21/2010XXIV
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Lärmzulässigkeitsregeln für Zivilluftfahrzeuge, führt neue Nachweis‑ und Messpflichten ein und senkt die zulässigen Geräuschpegel für leichte Fluggeräte.

Schwerpunkte

  • Für Neuregistrierungen und neue Bewilligungen muss der Halter nachweisen, dass das Luftfahrzeug keine übermäßige Lärmemission erzeugt.
  • Alle Verweise auf die ZLLV 2005 werden durch ZLLV 2010 ersetzt, um die aktuelle Rechtslage widerzuspiegeln.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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