Änderung der ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung (Motorisierte Hänge‑/Paragleiter) Verordnung vom 5/21/2010
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/21/2010XXIV
Luftfahrt
Sicherheit
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 145/2010 erweitert die Zuständigkeiten der ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung für motorisierte Hänge‑ und Paragleiter, führt neue Meldepflichten an Austro Control ein und legt das Inkrafttreten auf den 25. Mai 2010 fest.Schwerpunkte
- Erweiterung der Zuständigkeit für motorisierte Hänge‑ und Paragleiter: Neue Ziffern 12‑20 regeln Beurkundung, Nachprüfung, Anerkennung ausländischer Bestätigungen und Instandhaltungsbewilligungen.
- Einführung einer Meldepflicht: Ergebnisse der Nachprüfungen (Z 16‑18) müssen bis zum Ende des Folgemonats an Austro Control GmbH übermittelt werden; Mängel sind unverzüglich zu melden.
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