Änderung der ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung (Motorisierte Hänge‑/Paragleiter)
Verordnung vom 21.05.2010Zusammenfassung
Die Verordnung 145/2010 erweitert die Zuständigkeiten der ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung für motorisierte Hänge‑ und Paragleiter, führt neue Meldepflichten an Austro Control ein und legt das Inkrafttreten auf den 25. Mai 2010 fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/21/2010XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung 145/2010 erweitert die Zuständigkeiten der ÖAeC‑Zuständigkeitsverordnung für motorisierte Hänge‑ und Paragleiter, führt neue Meldepflichten an Austro Control ein und legt das Inkrafttreten auf den 25. Mai 2010 fest.Schwerpunkte
- Erweiterung der Zuständigkeit für motorisierte Hänge‑ und Paragleiter: Neue Ziffern 12‑20 regeln Beurkundung, Nachprüfung, Anerkennung ausländischer Bestätigungen und Instandhaltungsbewilligungen.
- Einführung einer Meldepflicht: Ergebnisse der Nachprüfungen (Z 16‑18) müssen bis zum Ende des Folgemonats an Austro Control GmbH übermittelt werden; Mängel sind unverzüglich zu melden.
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