Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/25/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Sommersemester 2010 insgesamt 169 984,50 Euro als Leistungsstipendien an 16 Pädagogische Hochschulen (öffentlich und privat) verteilt werden. Sie tritt am 26. Mai 2010 in Kraft und ersetzt die Regelung für das Vorjahr.Schwerpunkte
- Für das Sommersemester 2010 stehen insgesamt 169 984,50 Euro an Leistungsstipendien zur Verfügung.
- Die Mittel werden auf 16 Einrichtungen verteilt, darunter alle öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und mehrere private Träger.
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