Änderung der Sondereinheiten‑Verordnung – neue Überwachungsbefugnisse für die SEO
Verordnung vom 25.05.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Sondereinheiten‑Verordnung, indem sie einen neuen § 6 einführt, der die Sonder‑Einheit (SEO) unter dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit stellt und ihr Befugnisse zur optischen und akustischen Überwachung sowie zur Abwehr technischer Geheimnisauskundschaften gibt. Der neue Paragraph tritt am 1. Juni 2010 in Kraft.Bundesministerium für Inneres5/25/2010XXIV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Sondereinheiten‑Verordnung, indem sie einen neuen § 6 einführt, der die Sonder‑Einheit (SEO) unter dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit stellt und ihr Befugnisse zur optischen und akustischen Überwachung sowie zur Abwehr technischer Geheimnisauskundschaften gibt. Der neue Paragraph tritt am 1. Juni 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer § 6 wird eingeführt, der die Sonder‑Einheit (SEO) unmittelbar dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit unterstellt.
- Die SEO darf eine optische oder akustische Überwachung nach § 136 Abs. 1 Z 2 der Strafprozessordnung durchführen, wenn die betroffene Person das Recht hat, die Aussage zu verweigern (§ 157 Abs. 1 Z 2‑4).
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