<!--[-->Beihilfen für private Lagerhaltung von Butter (PLH‑Verordnung 2010)<!--]-->
Beihilfen für private Lagerhaltung von Butter (PLH‑Verordnung 2010)
Verordnung vom 28.05.2010

Zusammenfassung

Die PLH‑Verordnung 2010 regelt Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter, legt Zulassungs‑ und Qualitätsanforderungen fest und definiert Melde‑ sowie Aufzeichnungspflichten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/28/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die PLH‑Verordnung 2010 regelt Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter, legt Zulassungs‑ und Qualitätsanforderungen fest und definiert Melde‑ sowie Aufzeichnungspflichten.

Schwerpunkte

  • Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung zuständig.
  • Betriebe, die Butter für die private Lagerhaltung herstellen, müssen eine Zulassung bei der AMA beantragen und technische Kriterien (z. B. Hygienestandards, Kühlkapazität) erfüllen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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