Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/28/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die PLH‑Verordnung 2010 regelt Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter, legt Zulassungs‑ und Qualitätsanforderungen fest und definiert Melde‑ sowie Aufzeichnungspflichten.Schwerpunkte
- Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung zuständig.
- Betriebe, die Butter für die private Lagerhaltung herstellen, müssen eine Zulassung bei der AMA beantragen und technische Kriterien (z. B. Hygienestandards, Kühlkapazität) erfüllen.
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