<!--[-->Beihilfen für private Lagerhaltung von Butter (PLH‑Verordnung 2010)<!--]-->
Beihilfen für private Lagerhaltung von Butter (PLH‑Verordnung 2010) Verordnung vom 5/28/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/28/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die PLH‑Verordnung 2010 regelt Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter, legt Zulassungs‑ und Qualitätsanforderungen fest und definiert Melde‑ sowie Aufzeichnungspflichten.

Schwerpunkte

  • Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung zuständig.
  • Betriebe, die Butter für die private Lagerhaltung herstellen, müssen eine Zulassung bei der AMA beantragen und technische Kriterien (z. B. Hygienestandards, Kühlkapazität) erfüllen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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