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Agrar‑Interventionsverordnung 2010 – Regeln für öffentliche Lagerhaltung
Verordnung vom 28.05.2010

Zusammenfassung

Die Agrar‑Interventionsverordnung 2010 regelt, wie die AMA öffentliche Interventionen für Getreide, Butter und Magermilchpulver durchführt. Sie legt zulässige Lagerorte, Mindestmengen, Angebotsverfahren, Qualitätsprüfungen, Transportkostenerstattung und Sanktionen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/28/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Agrar‑Interventionsverordnung 2010 regelt, wie die AMA öffentliche Interventionen für Getreide, Butter und Magermilchpulver durchführt. Sie legt zulässige Lagerorte, Mindestmengen, Angebotsverfahren, Qualitätsprüfungen, Transportkostenerstattung und Sanktionen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich für öffentliche Interventionen von Getreide, Butter und Magermilchpulver und legt die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) als verantwortliche Behörde fest.
  • Die AMA bestimmt, welche Lagerorte zugelassen werden; Betreiber müssen nach Art. 3 der EU‑Verordnung 1272/2009 die technischen Anforderungen erfüllen und erhalten ein Verzeichnis zugelassener Standorte.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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