Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/9/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 bestimmt, welche weißen und roten Rebsorten für Qualitätswein, Qualitätswein besonderer Reife und Landwein in Österreich erlaubt sind. Zusätzlich werden weitere Sorten für Weine ohne geschützte Ursprungsbezeichnung zugelassen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche weißen und roten Rebsorten für Qualitätswein, Qualitätswein besonderer Reife und Landwein zulässig sind.
- Für Weine ohne geschützte Ursprungsbezeichnung dürfen zusätzlich zu den im Weingesetz genannten Sorten weitere weiße und rote Rebsorten verwendet werden.
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