Änderung der Düngemittelverordnung 2004 – neue Regelungen für Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Verordnung vom 6/9/2010
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/9/2010XXIV
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert Wirtschaftsdünger neu, führt Biogasgülle als eigenständige Düngermarke ein und stärkt Rückverfolgbarkeit sowie Hygiene‑ und Grenzwertvorgaben für Düngemittel.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert „Wirtschaftsdünger“ neu: tierische Ausscheidungen, Stallmist, Gülle, Jauche sowie unbehandelte pflanzliche Reststoffe werden als Düngemittel anerkannt.
- Betriebsinhaber müssen für zwei Jahre schriftliche Aufzeichnungen über Lieferanten und Abnehmer von Düngemitteln führen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
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