<!--[-->Änderung der Düngemittelverordnung 2004 – neue Regelungen für Wirtschaftsdünger und Biogasgülle<!--]-->
Änderung der Düngemittelverordnung 2004 – neue Regelungen für Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
Verordnung vom 09.06.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert Wirtschaftsdünger neu, führt Biogasgülle als eigenständige Düngermarke ein und stärkt Rückverfolgbarkeit sowie Hygiene‑ und Grenzwertvorgaben für Düngemittel.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/9/2010XXIV
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert Wirtschaftsdünger neu, führt Biogasgülle als eigenständige Düngermarke ein und stärkt Rückverfolgbarkeit sowie Hygiene‑ und Grenzwertvorgaben für Düngemittel.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert „Wirtschaftsdünger“ neu: tierische Ausscheidungen, Stallmist, Gülle, Jauche sowie unbehandelte pflanzliche Reststoffe werden als Düngemittel anerkannt.
  • Betriebsinhaber müssen für zwei Jahre schriftliche Aufzeichnungen über Lieferanten und Abnehmer von Düngemitteln führen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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