Änderung der Ärzt:innen‑Ausbildungsordnung 2006 – Sonderfach Kinder‑ und Jugendpsychiatrie & Ausbildungsdauer Verordnung vom 6/14/2010
Bundesministerium für Gesundheit6/14/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2006, indem sie neue Regelungen für das Sonderfach Kinder‑ und Jugendpsychiatrie einführt und Mindestdauer‑ sowie Wahlnebenfach‑Bestimmungen ergänzt.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt § 14 Abs. 4 um zwei neue Absätze (5 und 6), die die Zählweise von Ausbildungsplätzen im Sonderfach Kinder‑ und Jugendpsychiatrie bis zum 30. Juni 2016 regeln.
- In Anlage 31 wird ein neuer Abschnitt B eingefügt, der die Mindestdauer der Ausbildung festlegt, beispielsweise drei Jahre für das Fach Zytodiagnostik.
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