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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Kaltwasser
Verordnung vom 14.06.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt den seit 1970 bestehenden Gefährdungsbereich des Munitionslagers Kaltwasser auf. Sie tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport6/14/2010XXIV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt den seit 1970 bestehenden Gefährdungsbereich des Munitionslagers Kaltwasser auf. Sie tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes 2003, das dem Bundesminister die Befugnis gibt, Gefährdungsbereiche zu ändern.
  • Die bisherige Verordnung vom 31. August 1970, die den Gefährdungsbereich festlegte, wird aufgehoben.
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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