Zusammenfassung
Die Verordnung hebt den seit 1970 bestehenden Gefährdungsbereich des Munitionslagers Kaltwasser auf. Sie tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport6/14/2010XXIV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt den seit 1970 bestehenden Gefährdungsbereich des Munitionslagers Kaltwasser auf. Sie tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes 2003, das dem Bundesminister die Befugnis gibt, Gefährdungsbereiche zu ändern.
- Die bisherige Verordnung vom 31. August 1970, die den Gefährdungsbereich festlegte, wird aufgehoben.
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