Änderung der Blutspenderverordnung – Notfall‑Ausnahmeregelungen für die H1N1‑Pandemie
Verordnung vom 14.01.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 lockert die Hämoglobin‑Grenzwerte für Blutspenden, wenn ein Engpass wegen der Influenza‑A(H1N1)‑Pandemie besteht, und führt temporäre Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2010 ein.Bundesministerium für Gesundheit1/14/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 lockert die Hämoglobin‑Grenzwerte für Blutspenden, wenn ein Engpass wegen der Influenza‑A(H1N1)‑Pandemie besteht, und führt temporäre Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2010 ein.Schwerpunkte
- Der Mindest‑Hämoglobinwert für Männer wird von 13,5 g/100 ml auf 13 g/100 ml gesenkt, für Frauen von 12,5 g/100 ml auf 12 g/100 ml, wenn ein Engpass wegen der Influenza‑A(H1N1)‑Pandemie besteht.
- Im Wortlaut wird das Wort „vor“ durch die Formulierung „vor oder im Rahmen“ ersetzt, um klarzustellen, dass die Hämoglobin‑Messung auch während der Spende erfolgen kann.
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