Änderung der Blutspenderverordnung – Notfall‑Ausnahmeregelungen für die H1N1‑Pandemie Verordnung vom 1/14/2010
Bundesministerium für Gesundheit1/14/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 lockert die Hämoglobin‑Grenzwerte für Blutspenden, wenn ein Engpass wegen der Influenza‑A(H1N1)‑Pandemie besteht, und führt temporäre Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2010 ein.Schwerpunkte
- Der Mindest‑Hämoglobinwert für Männer wird von 13,5 g/100 ml auf 13 g/100 ml gesenkt, für Frauen von 12,5 g/100 ml auf 12 g/100 ml, wenn ein Engpass wegen der Influenza‑A(H1N1)‑Pandemie besteht.
- Im Wortlaut wird das Wort „vor“ durch die Formulierung „vor oder im Rahmen“ ersetzt, um klarzustellen, dass die Hämoglobin‑Messung auch während der Spende erfolgen kann.
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