Bundesverordnung zur Pauschalvergütung von Rechtsanwälten für langwierige Verfahren (2007)
Verordnung vom 16.06.2010Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. Juni 2010 legt fest, dass der Bund im Jahr 2007 insgesamt 365 255,71 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Bundesministerium für Justiz6/16/2010XXIV
Justiz
Finanzen
Rechtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 16. Juni 2010 legt fest, dass der Bund im Jahr 2007 insgesamt 365 255,71 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Schwerpunkte
- Der Bund zahlt für das Jahr 2007 eine einmalige Pauschalvergütung von 365 255,71 Euro an Rechtsanwälte, die in besonders langen Verfahren tätig waren.
- Die Vergütung wird nach § 47 Abs. 5 RAO festgelegt, welcher die Zahlung von Sondervergütungen für langwierige Verfahren vorsieht.
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