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Änderung der Altfahrzeuge‑Verordnung (2010)
Verordnung vom 16.06.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 179/2010 stärkt das Recycling von Altfahrzeugen: Sie definiert neue Pflichten für Erstübernehmer, Hersteller, Importeure und Fahrzeughändler, führt Berichtspflichten ein und legt Fristen fest, bis wann Fahrzeuge geschreddert werden müssen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/16/2010XXIV
Umwelt
Abfallwirtschaft
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 179/2010 stärkt das Recycling von Altfahrzeugen: Sie definiert neue Pflichten für Erstübernehmer, Hersteller, Importeure und Fahrzeughändler, führt Berichtspflichten ein und legt Fristen fest, bis wann Fahrzeuge geschreddert werden müssen.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Erstübernehmer“ wird neu definiert: Jede Person, die ein Altfahrzeug von einem Nicht‑Hersteller‑ oder ‑Importeur‑Haltern übernimmt und dafür eine Genehmigung nach § 25 Abs. 1 AWG benötigt.
  • Wenn wichtige Bauteile (Motor, Getriebe, Katalysator usw.) fehlen oder Abfälle hinzugefügt wurden, kann die Rücknahme des Fahrzeugs gegen Entgelt erfolgen, um den Wertverlust auszugleichen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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