Zusammenfassung
Die Verordnung 179/2010 stärkt das Recycling von Altfahrzeugen: Sie definiert neue Pflichten für Erstübernehmer, Hersteller, Importeure und Fahrzeughändler, führt Berichtspflichten ein und legt Fristen fest, bis wann Fahrzeuge geschreddert werden müssen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/16/2010XXIV
Umwelt
Abfallwirtschaft
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 179/2010 stärkt das Recycling von Altfahrzeugen: Sie definiert neue Pflichten für Erstübernehmer, Hersteller, Importeure und Fahrzeughändler, führt Berichtspflichten ein und legt Fristen fest, bis wann Fahrzeuge geschreddert werden müssen.Schwerpunkte
- Der Begriff „Erstübernehmer“ wird neu definiert: Jede Person, die ein Altfahrzeug von einem Nicht‑Hersteller‑ oder ‑Importeur‑Haltern übernimmt und dafür eine Genehmigung nach § 25 Abs. 1 AWG benötigt.
- Wenn wichtige Bauteile (Motor, Getriebe, Katalysator usw.) fehlen oder Abfälle hinzugefügt wurden, kann die Rücknahme des Fahrzeugs gegen Entgelt erfolgen, um den Wertverlust auszugleichen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.