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Meldepflicht für nicht‑interventionelle Studien
Verordnung vom 17.06.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine Meldungspflicht für alle nicht‑interventionellen Studien in Österreich ein, die über ein zentrales Register erfasst und teilweise öffentlich zugänglich gemacht werden.
Bundesministerium für Gesundheit6/17/2010XXIV
Ethik
Forschung
Gesundheit
Datenschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine Meldungspflicht für alle nicht‑interventionellen Studien in Österreich ein, die über ein zentrales Register erfasst und teilweise öffentlich zugänglich gemacht werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle in Österreich durchgeführten nicht‑interventionellen Studien.
  • Ein zentrales elektronisches Register wird vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen geführt und stellt der Öffentlichkeit wichtige Studiendaten online zur Verfügung.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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