Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Juni 2010 führt den 35. Nachtrag zum österreichischen Arzneibuch ein, setzt die neue Fassung des Europäischen Arzneibuchs in Kraft und hebt alte Monographien auf.Bundesministerium für Gesundheit6/21/2010XXIV
Gesundheit
Pharmarecht
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Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. Juni 2010 führt den 35. Nachtrag zum österreichischen Arzneibuch ein, setzt die neue Fassung des Europäischen Arzneibuchs in Kraft und hebt alte Monographien auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 2 des Arzneibuchgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Die deutschsprachige Fassung des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (6. Auflage 2008, Nachtrag 6.5) wird in Kraft gesetzt.
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